Hinweis
Beiträge
Einleitung :
Wir möchten Ihnen aufzeigen, was die Schlossbesitzer zusammen mit der Freie Liste bis heute zum Schutz der Schlosslandschaften getan haben und warum wir uns veranlasst sahen, mit unseren Informationen an die Öffentlichkeit treten.
Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger, die sich mit der geplanten Bebauung, das heisst mit den aufgelegten Gestaltungsplänen "Ribi-Brunegg" befassten, waren und sind bestürzt über das, was heute zwischen den beiden Schlössern Brunnegg und Girsberg gebaut werden kann und soll. Nach der Abstimmung vom 26. September 2010 wissen wir, dass das beinahe 60% des Kreuzlinger Stimmvolkes, also eine beachtliche Mehrheit, das auch so sieht. Noch bei der vorletzten Auflage des Gestaltungsplanes, äusserste sich auch Stadtammann Andreas Netzle am 9. Mai 2008 in ähnlicher Weise in den Medien. Alle danach in Angriff genommenen Bemühungen, das jetzt noch freie Land vor einer Überbauung zu schützen, scheiterten.
Chronologischer Ablauf
Dass diese Bemühungen schliesslich scheiterten, führte dazu, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger von Kreuzlingen, auch einzelne Mitglieder der Freien Liste, schliesslich am 6. Dezember 2009 eine Unterschriftensammlung für eine "Volksinitiative gegen die Zerstörung der Schlosslandschaften zwischen Brunnegg und Girsberg" starteten.
Um sicher zu stellen, dass bei der Behandlung dieser Initiative durch den Stadtrat auch alle Fakten auf den Tisch kommen, reichte die Freie Liste am 17. Dezember 2009 eine Schriftliche Anfrage ein, um die Hintergründe, wie es zur unverständlichen Einzonung zwischen den beiden Schlössern kam, zu durchleuchten und anlässlich der Initiative auch der Bevölkerung bekannt zu machen. Mit seiner Antwort vom 9. Februar 2010 listetet der Stadtrat zwar chronologisch auf, wie es zur heutigen Situation kam, ohne aber, wie von uns verlangt, irgend ein Dokument vorzulegen, das aufzeigen würde warum, das heisst, auf welcher Basis es zu den entsprechen-den Entscheidungen kam. Der Stadtrat wies gleich auf der ersten Seite seiner Antwort darauf hin, Zitat : "Diese Art der Untersuchung wäre Aufgabe einer Geschäftsprüfungskommission".
Die Stimmung im Gemeinderat, ausser der Fraktion der Freien Liste / Rägebogä unterstützte keine einzige Partei die Volksinitiative, liess erwarten, dass es für eine solche Untersuchung keine Mehrheit in der Geschäftsprüfungskommission oder im Gemeinderat gab. Darum verzichtete die Freie Liste zu jenem Zeitpunkt darauf, einen solchen Antrag einzureichen.
Bei der Ausarbeitung der Botschaft zu Volksinitiative stellten wir fest, dass der Stadtrat von sich aus keine Anstrengungen unternimmt, mehr Licht ins Dunkel dieser Entscheidungen zu bringen. Vielmehr stellte er zwei Gutachter an, um den Wert des Landes zu ermitteln, die dann Grundlage sein sollten, was es die Stadt kosten würde, sollten die Stimmbürger die Initiative annehmen. Diese Gutachter stellten in Unkenntnis der Vorgeschichte lapidar den heutigen Marktwert des Baulandes fest und kamen auf einen Wert von 5,4 Mio, bzw. 6,25 Mio Franken. Die Rüllen AG, Besitzerin des Landes, sicherten dem Stadtrat darauf hin "grosszügig" zu, sich mit 5,1 Mio bis 5,3 Mio Franken zufrieden zu geben, falls eine "gütliche Einigung" innerhalb eines Jahres zu Stande komme (siehe Botschaft).
Damit waren weitere Preisverhandlungen schon vor der Abstimmung vom 26. September 2010 vorweg genommen.
Als die Initiative am 26. September 2010 vom Kreuzlinger Stimmvolk mit einem Ja-Anteil von beinahe 60 % angenommen wurde, dies zu Überraschung Aller und trotz dem angekündigten Preis von etwas über 5 Mio Franken, unternahmen wir weitere Schritte.
An der GPK-Sitzung vom 8. November 2010 reicht Anna Rink von der Freien Liste einen Antrag ein, die Dokumente einzusehen und zu prüfen, die zu den vom Stadtrat in seiner Antwort auf unsere Anfrage vom Dezember 2009 aufgelisteten Entscheid-ungen führten. Im Beisein von Stadtammann Andreas Netzle lehnte es die GPK ab, eine solche Prüfung vorzunehmen.
Daraufhin unternahmen wir einen weiteren Schritt, indem die beiden Schlossbesitzer und der Schreibende am 18. November 2010 beim Stadtrat vorstellig wurden. Wir unterbreiteten den Stadträten Dörflinger und Netzle die uns vorliegenden Unterlagen und baten beide, endlich das in Diskussion stehende Gutachten der Eidgenöss-ischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) via Kanton in Auftrag zu geben und gleichzeitig eine Umzonung vorzubereiten, da nur so der Schutz der besagten Parzellen zu einem akzeptabeln Preis vor einer Bebauung gesichert werden kann.
Es ist dies aus unserer Sicht der einzig vernünftige Weg, die Parzellen zu ihrem realen Wert zu erwerben oder allenfalls entschädigen zu können. Gleichzeitig befreit sich so der Stadtrat von dem Vorwurf, der Rüllen AG einen zu hohen Preis zu zahlen, wie er mit den Gutachten in der Abstimmungsbotschaft ja schon angekündigt wurde.
Der Stadtrat war nach diesem Gespräch zwar bereit, ein paar weitere Abklärungen zu treffen, liess sich aber von seinem vorgegebenen Kurs, wie er in der Abstimmungsbotschaft angekündigt wurde, nicht abbringen. So ist er nach wie vor auch nicht bereit, das von uns verlangte Gutachten der ENHK beim Kanton in Auftrag zu geben.
Nachdem die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nicht bereit war das Thema aufzugreifen und der Stadtrat auch nach dem Gespräch vom 19. November 2010 keine wirkliche Kursänderung vornehmen wollte, entschlossen wir uns, mit unserem Wissen und den Unterlagen an die Öffentlichkeit zu gelangen (Medienorientierung vom 7. Februar 2011).
Wie oben dargelegt, halten wir von der Freien Liste die Schätzungen der "Gutachter" für völlig untauglich, weil darin in keiner Weise berücksichtigt wird, unter welchen Umständen es zu dieser Einzonung kam.
Die frühzeitige Zustimmung der Rüllen AG, lässt zudem klar darauf schliessen, um was für ein gutes Geschäft es sich dabei für sie handelte.
Fazit :
Wir von der Freien Liste sind klar der Meinung, dass der Stadtrat, um dem Volkswillen nachzukommen, zwingend zu einer Umzonung schreiten muss, um dann den Wert des Grundstückes allenfalls über eine Enteignungskommission bestimmen zu lassen, wie das auch von der Rüllen AG in der Botschaft zur Abstimmung vom 26. September 2010 vorgeschlagen wurde.
Diese Kommission hat dann sämtliche Unterlagen (Briefe, Einsprachen, Protokolle), wie wir nur einen kleinen Teil davon kennen, mit in die Bewertung einzubeziehen.
Wir sind überzeugt, dass dann der Preis nicht mehr bei über CHF 5 Mio sondern weit darunter liegen wird.
Es geht uns also darum, dass die Kreuzlinger Bevölkerung ihren Willen durchgesetzt erhält, ohne dass sie dafür den in der Botschaft angekündigten, nach unserer Ansicht völlig übersetzten Preis zu bezahlen hat. Dies, obwohl sie offenbar bereit wäre, den Schutz der Schlosslandschaft vor einer weiteren Überbauung auch zu diesem hohen Preis umzusetzen, wurde er doch, wie oben erwähnt, in der Botschaft zur Abstimm-ung vom 26. September 2010 bereits in Aussicht gestellt.
Zu den Details :
Wir möchten hier festhalten, dass die uns vorliegenden Unterlagen alle aus privaten Quellen zusammen getragen wurden. Es geht also nicht um irgendwelche hoch vertraulichen Unterlagen. Sie stellen in diesem Sinne somit auch keine "Enthüllungen" dar.
Eine Enteignungskommission würde noch an ganz anderen Unterlagen kommen, um den Vorgang richtig bewerten zu können.
Aber schon aus den wenigen Schriftstücken, die uns heute vorliegen, wird jeder und jedem klar, dass die Einzonung der zur Diskussion stehenden Parzellen Nr. 8977, 9012, 9034 unter ganz anderen Voraussetzungen zu Stande kam, als sie sich in den bis heute "publizierten Umstände" präsentieren.
Es geht dabei nicht in erster Linie um juristische, sondern vor allem um politische Fragen.
Die einzelnen Schriftstücke (Beweise) haben wir dem Stadtrat sowie der Presse überreicht.
In einem weiteren Dokument finden Sie noch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Vorgängen um die Einzonung und um die Landverkäufe, die bis dahin statt fanden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Jost Rüegg
Gemeinderat und Sprecher