Hinweis
Vorgehen nach dem Ja der Kreuzlinger Bevölkerung um Schutz der Schlosslandschaft
Umstand 1 :
Aus vermeintlicher Rettung wird Abwertung und Zerstörung.
Warum die heutigen Baufenster falsch sind und wie es dazu kam : Als im Gemeinderat von Kreuzlingen in den 90er Jahren über die Bauzonen im Gebiet Ribi-Brunnegg entschieden wurde, ging man von ganz anderen Voraussetzungen aus.
Um die ehemalige "Schlossruine-Brunnegg" vor dem völligen Zerfall zu bewahren, machte uns der damalige Stadtrat beliebt, in der näheren Umgebung des Schlosses Bauzonen einzurichten, weil nur so die Werte entstehen, mit denen sich die aufwendige Renovation auch finanzieren lässt, nämlich mit der Schaffung von teurem Bauland (Beweis : Protokoll der Bauverwaltung vom 26.08.1994).
Es kam aber anders, die Familie Berger kaufte das Schloss Brunnegg ohne grösseren Umschwung und ohne zusätzliche, bebaubare Parzellen. Sie renovierten das Schloss mit eigenen Mitteln und mit den gesetzlichen Beiträgen der Denkmalpflege. Die eingezonten Bauparzellen wurden dazu nicht gebraucht, das heisst, sie standen der Familie Berger mit dem vorgesehenen Mehrwert, also zum Preis für Landwirtschaftsland, gar nicht zur
Verfügung.
Jetzt, wo das Schloss völlig renoviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, soll es nun auch noch von Süden her zugebaut werden. Die Bauparzellen, die zur Rettung des Schloss ausgeschieden wurden, führen jetzt zur Abwertung, ja zur Zerstörung der gesamten Schlosslandschaft, das südlich gelegen Schloss Girsberg eingeschlossen. Die geschaffenen Bauzonen bewirken jetzt das Gegenteil. Hier wurden der Gemeinderat und damit auch die Öffentlichkeit irregeführt. Die vom Stadtrat eingeholten Gutachten berücksichtigen diesen Umstand in keiner Weise und sind somit unbrauchbar.
Auch die Gemeinde Tägerwilen ging seinerzeit davon aus, dass eine Einzonung des Landwirtschaftslandes zur Renovation den Schlosses verwendet wird und hat dies entsprechend festgehalten (Beweis : Mitteilung der Gemeinde Tägerwilen vom 02.03.1995).
Umstand 2 :
Aus günstigem Landwirtschaftsland, das auch so gehandelt wurde, wird innerhalb von drei Jahren teures Bauland (dreissig mal teurer).
Die südwestlichste Parzelle Nr. 9034 des zur Diskussion stehen Landes mit einer Fläche von 3'425 m2 war im Besitz der Schloss Brunnegg AG (heute Rüllen AG) und wurde vor ein paar Jahren an die Thurgauer Kantonalbank (TKB) verkauft. Aus zurzeit nicht bekannten Gründen, wurde diese Parzelle im Jahre 2009 von der TKB wieder an die Rüllen AG zurück verkauft. Dies, obwohl die Stadt Kreuzlingen und der Besitzer vom Schloss Girsberg ihr Kaufinteresse bei der TKB rechtzeitig angemeldet haben.
Davor stand der Verkauf dieser Parzelle von der TKB an einen weiteren Interessenten zur Diskussion. Das Angebot der TKB für die 3'425 m2 lautete bei diesem auf CHF 48'000.-- (Beweis vorhanden), was einem m2-Preis von CHF 14.00 entspricht. Weil sich der Interessent mit der Rüllen AG über den Preis der östlich davon gelegene Parzelle nicht einigen konnte (keine Preisreduktion durch Wegfall der Strasse), hat dieser dann auf den Kauf verzichten.
Wie erwähnt hatten aber auch die Stadt Kreuzlingen und Herr Kurt Schmid-Andrist ihr Kaufinteresse an dieser Parzelle angemeldet (Beweis : Schreiben von Kurt Schmid-Andrist vom Januar 2007). Herr Kurt Schmid Andrist bot der TKB CHF 140'000.-- (CHF 40.90/m2) für dieses Land, um es von einer Überbauung und damit die Sicht auf die Schlösser Brunnegg und Girsberg frei zu halten. Dieses Angebot steht noch heute.
Ob eine Bank in Staatseigentum sich so verhalten darf oder soll ist nur bedingt eine rechtliche Frage, sicher aber eine politische. Sie muss deshalb aus politischer Sicht gestellt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verwaltungsratsmitglied der Rüllen AG jahrelang Bankratspräsident der TKB war. Ein Teil der Vorgänge um den Landabtausch fand statt, als die betreffende Person noch beide Sitze inne hatte. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Bankrat im Jahre 2005, dürfte das "Netzwerk" immer noch gut gespielt haben. Es ist nun zu untersuchen, ob hier nicht ein Insidergeschäft abgewickelt wurde, das die Rüllen AG gegenüber Kurt Schmid vom Schloss Girsberg und der Stadt Kreuzlingen bevorzugte.
Im Hinblick auf die Volksabstimmung über den Schutz der Schlosslandschaften vom 26. September 2010 liess der Stadtrat Kreuzlingen ein Gutachten zur Bestimmung des Landwertes erstellen.
In diesem Gutachten von Bruno Haag vom 14. April 2010 wurde die Parzelle 9034 wie folgt geschätzt :
Grundstück : 3'406 m2 à 450.--/m2 = CHF 1'532'700.--.
Fazit : Die Parzelle, die von der TKB vor wenigen Jahren noch für CHF 14.00/m2 angeboten wurde, soll auf einmal CHF 450.--/m2 wert sein.
Der Stadtrat mutet somit der Kreuzlinger Bevölkerung via Gutachten zu, dass sie der Rüllen AG für die Parzelle 9034 aus Steuergeldern CHF 1'532'700.-- bezahlt, obwohl diese Pazelle für die Rüllen AG vor einem Jahr gerade einmal CHF 48'000.-- Wert war.
Das wäre ein Gewinn von 1'484'700 oder das 32-fache, des Preises vor einem Jahr.
Was tat die Freie Liste :
Die Freie Liste wollte diese Umstände im vergangenen Herbst durch die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates abklären lassen. Diese Entschied aber nicht weiter darauf einzugehen.
Im Weiteren legte ein Gemeinderat der Freien Liste, zusammen mit den beiden Besitzern vom Schloss Brunnegg und Schloss Girsberg, diese Unterlagen am Donnerstag, 18. November 2010 Stadtammann Andreas Netzle und Stadtrat Michael Dörflinger vor. Diese zeigten sich von den Papieren nicht sonderlich beeindruckt. Sie kannten diese wohl auch schon längst. Stadtrat Dörflinger bestätigte zwar, ein paar rechtliche Abklärungen zu treffen, geht aber nach wie vor davon aus, dass die Ansprüche der Rüllen AG nicht bestritten sind. So will der Stadtrat mit einer zweiten Botschaft den Kaufpreis, in etwa so, wie er schon bei der ersten Abstimmung bekannt gegeben wurde, durch die Stimmbürger absegnen oder ablehnen lassen. Wie weit die Hoffnung des Stadtrates mitspielt, dass der Schutz der Schlosslandschaften, der am 26. September 2010 mit beinahe 60% von den Kreuzlinger Stimmbürgern angenommen wurde, jetzt im zweiten Anlauf, wenn es ums Geld geht, abgelehnt wird, müssen wir hier offen lassen.
Fazit der Freien Liste :
Die Freie Liste ist dezidiert anderer Auffassung.
Wir sind klar der Meinung, dass der Stadtrat beim Kanton sofort vorstellig werden muss, damit dieser bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) endlich das längst fällige Gutachten erstellen lässt, das die betreffende Schlosslandschaft mit den Schlössern Brunnegg, Girsberg sowie den ebenfalls wertvollen Ebersberg einschliesst. Damit wird festgestellt, was für einen Wert diese Schlosslandschaft wirklich darstellt und relativiert den Wert in Form von Bauland aus unserer Sicht in entscheidender Weise.
Die weiter oben beschriebenen Umstände machen es zudem zwingend, dass der Stadtrat Kreuzlingen von sich aus eine Umzonung, in eine Freihaltezone oder ähnliches einleitet, damit der vom Volk klar angenommen Schutz auch wirklich greift. So wird erreicht, dass die genauen Umstände, wie es zur unglücklichen Einzonung und zu dem hier aufgezeigten Mehrwert kam, durch eine Gerichtsinstanz (Enteignungskommission) abgeklärt wird und dann eine, den Umständen angemessene Entschädigung - wenn überhaupt - resultiert.
Gleichzeitig nähme sich der Stadtrat aus der Schusslinie, einen eventuell zu hohen Preise mit der Rüllen AG ausgehandelt und dem Kreuzlinger Stimmbürger und Steuerzahler in Form einer weiteren Botschaft vorgelegt und damit zugemutet zu haben.
Andernfalls besteht die grosse Gefahr, dass der Kreuzlinger Steuerzahler den Schutz der Schlosslandschaft zwischen dem Schloss Brunnegg und dem Schloss Girsberg zu einem völlig überrissenen Preis erkaufen muss.
Beweise in chronologischer Reihenfolge :
- Protokoll der Bauverwaltung vom 26. August 1994 betreffend Einzonung in eine Bauzone südlich Schloss Brunnegg zur Finanzierung des Schlosses
- Publikation der Gemeinde Tägerwilen zur Zonenplanänderung Brunnegg vom 2. März 1995
- Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Tägerwilen vom 2. März 1995
- Kaufvertrag der TKB vom Mai 2006 an einen Dritten
- Schreiben vom Januar 2007 von Kurt Schmid-Andrist an Ernst Meili (TKB)
- Schreiben vom 17. August 2007 von Christoph Helg und Ernst Meili (TBK) an Kurt Schmid-Andrist
- Schreiben vom September 2009 von Kurt Schmid-Andrist an Martin Huldi (TKB)